Vereinssatzung
Die Vereinssatzung kann hier als PDF heruntergeladen werden:
Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Die Beteiligung an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Verein haftet nicht bei Unfall, Schädigung, Verlust, Diebstahl oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Siehe auch Haftungsausschluss.
- Der Verein behält sich vor, bei nicht genügender Teilnehmerzahl oder ungünstigen Witterungsverhältnissen Fahrten zu stornieren.
- Das Fahrtziel kann wegen zwingender Gründe, z.B. Schneelage, kurzfristig (u. U. während der Fahrt) geändert werden.
- Bei versäumten Fahrten ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr nicht möglich.
Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen den jeweiligen Übungsleiter o.ä. oder den Verein, soweit evtl. Schäden nicht durch entsprechende Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Insbesondere ist eine Haftung des o. g. wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht, oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Diese Regelungen gelten bei Anmeldung/Teilnahme zu/an jeder Veranstaltung durch den Anmeldenden/Teilnehmer als anerkannt.
Versicherungen
(Auszug aus dem Versicherungsvertrag)
Während der Mitgliedschaft beim BLSV besteht für alle gemeldeten Vereinsmitglieder Versicherungsschutz im Rahmen der Sportunfall- und Haftpflichtversicherung.
Diese abgeschlossene Sportunfallversicherung ist als subsidiäre Versicherung zu sehen, d.h., dass die Mitgliedschaft bei einer Pflicht-, Ersatz- oder Privatkasse des einzelnen Mitgliedes vorausgesetzt wird.
Wegen der besonderen Wichtigkeit weisen wir daraufhin, dass bei jedem Sportunfall die Meldung innerhalb von 8 Tagen durchzuführen ist; bei tödlichen Unfällen muss dies telefonisch oder per E-Mail sofort erfolgen.